Abschreibungsarten
Kapitalanlage-Immobilien
Bestandsimmobilie:
Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil
Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen
Kosten der Kapitalanlage-Immobilien
Lineare Abschreibung
2% p.a. über 50 Jahre
Neubauimmobilie:
Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil
Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen
Kosten der Kapitalanlage-Immobilien
Degressive Abschreibung
Seit 01.01.2006 – nur noch linear absetzbar 2% p.a. über 50 Jahre
Denkmalschutz:
Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil
Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen
Kosten der Kapitalanlage-Immobilien
Denkmalschutz-AfA (§7 h, i EStG)
Sanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar
1. – 8. Jahr 9% p.a.
9. – 12. Jahr 7% p.a.
zusätzlich Altbauanteil linear absetzbar:
Gebäude wurde
a) vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear
b) nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear
Besonderheit bei Denkmalschutz mit Erbbaurecht:
Zahlung eines monatlichen Erbbauzinses (steuerlich absetzbar!)





